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§ 508

§ 508 verpflichtet die Bundesbehörden, ihre Elektronik und Informationstechnologie für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.

Unzugängliche Technologien schränken den Zugang zu Informationen ein und schaffen Hindernisse für neue Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen. Das Gesetz gilt für alle Bundesbehörden, wenn sie elektronische und Informationstechnologie entwickeln, beschaffen, warten oder nutzen.

Ibml ist bestrebt, der bevorzugte Anbieter für Kunden zu sein, die zugängliche Lösungen für ihre High-Speed-Scan-Anforderungen suchen. Der Design- und Fertigungsprozess von ibml ermöglicht eine schnelle Überprüfung und Implementierung von Designmöglichkeiten, um den universellen Zugang zu adressieren.

Um Regierungsbehörden die benötigten Informationen zu liefern, bewertete ibml seine Produkte nach den Bestimmungen aus § 508. Die resultierenden Daten wurden in der VPAT (Voluntary Product Assessment Template) zusammengestellt und aufgezeichnet.

Diese Informationen stehen den Bundesbehörden zur Verfügung, wenn sie Chris Keller unter 205.439.7100 kontaktieren.