Demo anfordern

Produkt- und Dienstleistungsvereinbarung

Diese Ausstattung-Support-Bedingungen regeln die Ausstattung-Support-Dienstleistungen, die ibml dem Käufer während der Ausstattung-Wartungs- und Support-Laufzeit erbringt, und stellen einen verbindlichen Vertrag zwischen dem Käufer und ibml dar. Die Leistungen von ibml und die Inanspruchnahme von Ausstattung-Support-Dienstleistungen durch den Käufer unterliegen zu jeder Zeit den in diesen Ausstattung-Support-Bedingungen dargelegten Bedingungen, die durch Verweis alle anderen Bedingungen für die Nutzung der Produkte durch den Käufer einschließen, wie in den Vertragsbedingungen beschrieben. 1. Wartung Während der Laufzeit der Ausstattung-Wartung und des Ausstattung-Supports erbringt ibml die im Profil angegebenen und in diesen Ausstattung-Support-Bedingungen beschriebenen Ausstattung-Support-Dienstleistungen. 2. Dauer Der anfängliche Wartungs- und Supportzeitraum für die Ausstattung-Support-Dienstleistungen beginnt nach Ablauf der Garantiezeit und dauert zwölf (12) Monate oder einen längeren Zeitraum, der in dem für das jeweilige Gerät geltenden Profil angegeben ist (siehe „Ausstattung-Wartungs- und Supportzeitraum“). Danach verlängert sich die Ausstattung-Wartungs- und Support-Laufzeit automatisch um jeweils zwölf (12) Monate, es sei denn, eine der Vertragsparteien kündigt die Ausstattung-Support-Dienstleistungen vor Ablauf des jeweils aktuellen Zeitraums, indem sie die andere Partei mindestens neunzig (90) Tage vor Ablauf der aktuellen Laufzeit schriftlich darüber informiert. 3. Dienstleistungen für die Ausstattung (a) Während der Laufzeit der Ausstattungswartung und -unterstützung erbringt ibml Ausstattung-Support-Dienstleistungen, um die Ausstattung in einem guten Betriebszustand zu halten, vorbehaltlich der hierin enthaltenen Bedingungen und Konditionen. Die Ausstattung-Support-Dienstleistungen umfassen die von ibml festgelegte planmäßige vorbeugende Wartung sowie die außerplanmäßige oder behebende Wartung, die aus den erforderlichen Anpassungen und Reparaturen der Ausstattung besteht, einschließlich des Austauschs (auf Austauschbasis) von nicht mehr funktionsfähigen Teilen oder Komponenten, die durch die normale Nutzung der Ausstattung durch den Käufer verursacht wurden; die Ausstattung-Support-Dienstleistungen schließen jedoch ein optionales Betriebssystem-Upgrade aus. Die im Rahmen dieser Ausstattung-Support-Bedingungen erbrachten Ausstattung-Support-Dienstleistungen gewährleisten weder einen ununterbrochenen Betrieb der Ausstattung, noch beinhalten die Wartungsgebühren Wartungsleistungen, die durch eine unsachgemäße oder unbefugte Nutzung der Ausstattung durch den Käufer erforderlich sind. (b) Der Hauptwartungszeitraum („PPM“) ist definiert als der vom Käufer im Profil gewählte und in den Vertragsbedingungen beschriebene Wartungszeitraum für die Ausstattung. Der Käufer kann eine Standard-PPM von acht aufeinanderfolgenden Stunden zwischen 8:00 und 17:00 Uhr (Ortszeit des Käufers) von Montag bis Freitag wählen, mit Ausnahme der von ibml festgelegten Feiertage. ibml-Mitarbeiter des technischen Kundendienstes für Hardware stehen dem Käufer per Telefon oder E-Mail zur Verfügung. Die Telefonnummer für den technischen Kundendienst für Hardware von ibml lautet +49-700-IMAGETRAC (+49-700-4624-38722). Die E-Mail-Adresse lautet eusupport@ibml.com. Der Käufer wählt die gleichen PPM für die gesamte Ausstattung, die von ibml am gleichen Standort gewartet werden. Wenn der Käufer ein PPM angibt, von dem ein Teil außerhalb der Stunden von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr (Ortszeit des Käufers) liegt, wird die Wartungsgebühr gemäß der dann geltenden Preispolitik von ibml erhöht. Der Käufer kann den von ihm benannten PPM zu Beginn eines jeden Kalendermonats ändern, indem er ibml mindestens dreißig (30) Tage im Voraus schriftlich informiert. (c) Bei regelmäßiger Nutzung der Ausstattung außerhalb der PPM können zusätzliche Gebühren zu den dann geltenden Tarifen von ibml und gemäß den dann geltenden Richtlinien von ibml anfallen und der Käufer erklärt sich damit einverstanden, diese zu zahlen („Gebühren für erweiterte Nutzung“). (d) Fehlerbehebende Wartungsarbeiten werden durchgeführt, nachdem der Käufer ibml darüber informiert hat, dass die Ausstattung nicht funktionsfähig ist oder nicht in Übereinstimmung mit den ibml-Spezifikationen für die betreffende Konfiguration arbeitet. Das Servicepersonal von ibml (oder eines autorisierten Vertreters von ibml) muss spätestens am nächstfolgenden Werktag am Installationsort des Käufers eintreffen, sofern im Profil nichts anderes vermerkt ist, und Zugang zu der nicht oder nicht ordnungsgemäß funktionierenden Ausstattung erhalten. Alle fehlerbehebenden Wartungsarbeiten, die während der PPM begonnen und innerhalb einer (1) Stunde nach der PPM abgeschlossen werden, gelten als innerhalb der PPM durchgeführt; dem Käufer werden seitens ibml oder ihrem bevollmächtigten Vertreter keine zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt. Wenn der Käufer ibml (oder einen autorisierten Vertreter) bittet, vor Ort zu bleiben, um die innerhalb des PPM begonnenen Wartungsarbeiten abzuschließen, die jedoch nicht innerhalb einer (1) Stunde nach dem PPM abgeschlossen werden können, werden dem Käufer diese zusätzlichen Stunden zum dann gültigen Tarif von ibml für Dienstleistungen nach Feierabend oder an Wochenenden/Feiertagen in Rechnung gestellt, wobei ein Mindestbetrag von zwei (2) Stunden gilt. (e) Vorbeugende Wartung (z. B. Inspektion, Schmierung, Reinigung und Einstellung der Ausstattung) ist gemäß den Angaben in den einschlägigen Wartungs-, Installations- oder Bedienungsanleitungen für die Ausstattung durchzuführen. Alle vorbeugenden Wartungsarbeiten werden von ibml (oder einem autorisierten Vertreter) während der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr (Ortszeit des Käufers) von Montag bis Freitag durchgeführt, mit Ausnahme der von ibml festgelegten Feiertage. ibml muss die Häufigkeit und Dauer der für die Ausstattung erforderlichen vorbeugenden Wartung angeben. (f) Die Wartungsgebühren umfassen nicht die Lieferung oder Installation von Verbrauchsmaterialien (z. B. Förderbänder, Tinte usw.). Leistungsminderungen und Fehlfunktionen der Ausstattung, die durch die Verwendung von Verbrauchsmaterialien entstehen, die qualitativ nicht mit den von ibml zugelassenen Verbrauchsmaterialien gleichwertig sind, fallen nicht unter diese Ausstattung-Support-Bedingungen und werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen von ibml repariert. (g) Erforderliche Teile, die für das ordnungsgemäße Funktionieren der Ausstattung erforderlich sind, werden von ibml ohne zusätzliche Kosten zu den im Profil angegebenen Wartungsgebühren geliefert. Teile, die im Rahmen der fehlerbehebenden oder vorbeugenden Wartung zum Austausch ausgebaut werden, verbleiben im Eigentum von ibml. (h) Bevor ibml im Rahmen dieses Vertrages fehlerbehebende oder vorbeugende Wartungsarbeiten an der Ausstattung vornimmt, die zuvor noch nicht Gegenstand der von ibml erbrachten Ausstattung-Support-Dienstleistungen waren, wird ibml die Ausstattung inspizieren und, falls erforderlich, reparieren oder überholen, damit sie den zu diesem Zeitpunkt geltenden Spezifikationen von ibml entsprechen. Eine solche Reparatur oder Überholung wird auf Kosten des Käufers durchgeführt, wobei der Käufer ibml für die aufgewendete Zeit und die verwendeten Teile und Materialien gemäß der jeweils gültigen Preisliste für den Kundendienst von ibml bezahlt. (i) ibml ist im Rahmen dieser Ausstattung-Support-Bedingungen nicht verpflichtet, (i) Änderungen an der Ausstattung vorzunehmen, (ii) Betriebsmaterial oder Zubehör zu liefern, (iii) andere als die im jeweiligen Profil angegebenen Optionen oder Anhänge zu warten, (iv) optionale Betriebssystem-Upgrades durchzuführen, oder (v) Notfall- oder andere Dienstleistungen zu erbringen, die nicht ausdrücklich in diesen Ausstattung-Support-Bedingungen vorgesehen sind. 4. Standortwechsel Gegen eine zusätzliche Gebühr kann ibml gegebenenfalls Unterstützung bei der Umorganisation und dem Standortwechsel der Ausstattung sowie bei der Bereitstellung der für einen solchen Umzug erforderlichen Materialien (z. B. Verpackungsmaterial) leisten. Die Gebühren für eine solche Unterstützung basieren auf den zu diesem Zeitpunkt gültigen Materialpreisen und Stundensätzen von ibml für die Dauer der Dienstleistung, einschließlich Reise- und Wartezeit. Sollte der Umzug an einen Standort erfolgen, für den ibml normalerweise keine Dienstleistungen erbringt, kann ibml nach eigenem Ermessen und in gegenseitigem Einvernehmen mit dem Käufer die Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrags fortsetzen, hat jedoch die Möglichkeit, einen angemessenen Aufschlag auf die dann geltenden Dienstleistungsgebühren für die Ausstattung zu erheben. 5. Erweiterter Geltungsbereich (a) Die im Profil angegebenen Wartungsgebühren und anwendbaren Zuschläge (falls zutreffend) decken die Ausstattung-Support-Dienstleistungen während des PPM für Ausstattung ab, die sich in der für den Installationsort der Ausstattung geltenden ibml-Servicezone befinden. Die Service-Zonen basieren auf der km-Zahl vom geografischen Zentrum einer Stadt, in der ibml (oder sein autorisierter Vertreter) einen Service-Standort hat. (b) Vorbehaltlich der Verfügbarkeit kann der Käufer einen Vertrag über weitere Stunden für Equipment Support Services außerhalb der PPM („PPM Schicht-Erweiterung“) von Montag bis Freitag abschließen und einen im Profil angegebenen Aufpreis zahlen. Darüber hinaus kann der Käufer, sofern verfügbar, eine PPM-Schicht-Erweiterung vertraglich vereinbaren, um Ausstattung-Support-Dienstleistungen an Samstagen und/oder Sonntagen zu erhalten; hierfür ist ein Aufschlag gemäß dem Profil zu zahlen. (c) Die folgenden Bedingungen gelten für alle vom Käufer beantragten PPM-Schicht-Erweiterungen: (i) PPM-Schicht-Erweiterungen müssen an das PPM anknüpfen. Die für Montag bis Freitag gewählten PPM-Schicht-Erweiterungsstunden müssen an jedem Tag gleich sein, und die für Samstage und/oder Sonntage gewählten Stunden müssen für alle Samstage und/oder Sonntage gleich sein. (ii) PPM-Schichtverlängerungen müssen vom Käufer mindestens neunzig (90) Tage vorher schriftlich angekündigt werden. (iii) Sofern zwischen dem Käufer und ibml nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, müssen PPM-Schichtverlängerungen für einen Zeitraum von mindestens sechs (6) Monaten abgeschlossen werden. Wenn der Käufer eine PPM-Schichtverlängerung vor Ablauf der sechs (6) Monate kündigt, muss er die Gebühren für den verbleibenden Zeitraum der PPM-Schichtverlängerung von mindestens sechs (6) Monaten zahlen. (iv) Alle Anträge auf PPM-Schichtverlängerungen müssen von ibml angenommen und genehmigt werden. (d) Die von ibml außerhalb des PPM oder außerhalb vertraglich vereinbarter PPM-Schichtverlängerungen erbrachten Ausstattung-Support-Dienstleistungen unterliegen den jeweils aktuellen Stundensätzen von ibml für jeden Serviceeinsatz. Der Stundensatz/die Stundensätze gilt/gelten für die vor Ort verbrachte Zeit und die Reisezeit zum und vom Ausstattungsstandort, wobei ein Mindestsatz für Dienstleistungen von zwei (2) Stunden an Wochentagen und drei (3) Stunden an Wochenenden oder von ibml festgelegten Feiertagen gilt. 6. Besondere Dienstleistungen Für den Fall, dass der Käufer spezielle Wartungs- und/oder Unterstützungsleistungen für bestimmte Ausstattungen bestellt, indem er solche Leistungen im Profil benennt, werden die entsprechenden zusätzlichen Bedingungen, auf die im Profil verwiesen wird, hierin durch Bezugnahme aufgenommen. 7. Bedingungen. (a) Der Käufer stellt sicher, dass die Umgebungsbedingungen, unter denen die Ausstattung installiert und verwendet wird, während der Wartungs- und Supportdauer der Ausstattung weiterhin denjenigen entsprechen, die in den von ibml bei der Erstinstallation der Ausstattung zur Verfügung gestellten Installationsanweisungen und Spezifikationen angegeben sind. Der Käufer ist dafür verantwortlich, die ordnungsgemäße Verwendung, Verwaltung und Überwachung der Ausstattung durch entsprechend geschultes Personal sicherzustellen. Der Käufer darf ohne die schriftliche Genehmigung von ibml keine Wartungsarbeiten an der Ausstattung durchführen. (b) Damit ibml die Ausstattung-Support-Dienstleistungen erbringen kann, müssen diese Ausstattung-Support-Dienstleistungen bestellt werden für (i) alle Geräte, die zu einem integrierten System gehören, und (ii) die gesamte Software, die auf einem solchen integrierten System installiert ist, einschließlich der Ausstattung und/oder Software, die später zur Verwendung mit demselben integrierten System erworben oder lizenziert wurde. (c) Der Käufer stellt einen angemessenen Arbeitsraum, Wärme, Licht, Belüftung, Stauraum für Ersatzteile und Werkzeuge sowie elektrischen Strom und Steckdosen zur Verfügung, die den Anforderungen der von ibml bereitgestellten Nutzungsspezifikationen entsprechen. Alle von ibml beim Käufer gelagerten Ersatzteile und Werkzeuge sowie alle von ibml im Rahmen dieser Ausstattung-Support-Bedingungen ausgetauschten Teile und Komponenten bleiben Eigentum von ibml. Die für die Lagerung solcher Teile, Komponenten, Werkzeuge usw. verwendeten Einrichtungen müssen sich in angemessener Entfernung von der zu wartenden Ausstattung befinden, ordnungsgemäß gesichert sein und ibml kostenlos zur Verfügung gestellt werden. (d) Die Wartungsgebühren gelten nicht für Folgendes: (i) elektrische Arbeiten außerhalb des Geräts; (ii) Änderungen oder Ergänzungen der Spezifikationen; (iii) die Bereitstellung von Zubehör, Verbrauchsmaterialien oder Hilfsgütern; (iv) Anstrich oder Renovierung der Ausstattung oder Bereitstellung von Materialien für diesen Zweck; (v) Standortwechsel, Umlagerung oder Neuinstallation der Ausstattung; (vi) Installation, Deinstallation oder Wartung von Zubehör, Anbauteilen, Maschinen oder anderen Geräten, die nicht von ibml geliefert wurden, darunter, ohne Einschränkung, alle optionalen Betriebssystem-Upgrades; (vii) Reparaturen, die durch Unfall, Missbrauch, Verschulden oder Fahrlässigkeit des Käufers, seiner Angestellten, Vertreter, Auftragnehmer oder Eingeladenen erforderlich werden; und (viii) notwendige Reparaturen aufgrund von Ursachen, die nicht mit der Ausstattung zusammenhängen, wie z. B. Stromausfall, -schwankungen oder -überspannungen, Ausfall der Klimaanlage oder Energiemangel. Wenn diese Dienstleistungen von ibml bestellt und erbracht werden, zahlt der Käufer für diese Dienstleistungen gemäß den jeweils geltenden Tarifen und Bedingungen von ibml für Zeit- und MaterialDienstleistungen. (e) Wenn die Parteien einvernehmlich vereinbaren, dass ibml einen Ferndiagnoseservice für die im Rahmen dieser Vereinbarung gewarteten Ausstattung bereitstellt, muss der Käufer den Zugang zu den Geräten über eine vom Käufer genehmigte Fernzugriffstechnologie ermöglichen. Der Zugriff von ibml auf die Informationstechnologie oder die IT-Systeme des Käufers muss mit allen Sicherheits- und Zugriffsrichtlinien und -verfahren für die IT-Systeme des Käufers übereinstimmen, die ibml vom Käufer mitgeteilt wurden. Der Käufer hat das Recht, den Fernzugriff von ibml auf die Ausstattung jederzeit einzuschränken. Die Entscheidung des Käufers, ibml keinen Fernzugriff auf seine IT-Systeme zur Durchführung von Ferndiagnosen für die Ausstattung zu gestatten, beeinträchtigt oder mindert nicht die Wartungs- und Supportpflichten von ibml gemäß den vorliegenden Ausstattung-Support-Bedingungen. 8. Rechnung und Zahlung (a) Die Wartungs- und Kundendienstgebühren, gegebenenfalls zuzüglich der im Profil angegebenen Zuschläge, sind im Voraus fällig und zahlbar. Sofern im Profil nicht anders angegeben, beginnen die Wartungsgebühren am ersten Tag nach Ablauf der Garantiezeit. Die Gebühren für die Ausstattung-Support-Dienstleistungen eines Teilzeitraums werden anteilig mit 1/22 des berechneten monatlichen Service- oder Supportsatzes pro Tag berechnet. (b) Die Wartungs- und Supportgebühren dürfen für die Dauer von zwölf (12) Monaten nach Beginn des ersten Ausstattung-Wartungs- und Supportzeitraums nicht erhöht werden. ibml behält sich das Recht vor, nach Ablauf der ersten zwölf (12) Monate oder zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt und nach vorheriger schriftlicher Ankündigung mit einer Frist von neunzig (90) Tagen die Wartungs- und Supportgebühren in Übereinstimmung mit seinen Standardpreisrichtlinien zu erhöhen. (c) Abweichend von den vorstehenden Bestimmungen behält sich ibml das Recht vor, dem Käufer zusätzliche Kosten für Dienstleistungen in Rechnung zu stellen, die aus folgenden Gründen erforderlich werden können: (i) die Nichteinhaltung eines oder aller Gesetze durch den Käufer, die sich in irgendeiner Weise auf die Verwendung oder den Betrieb der Ausstattung beziehen, oder (ii) Änderungen, Modifikationen oder Anbauten des Käufers an der Ausstattung. Sollten darüber hinaus Änderungen, Modifikationen oder Anbauten an der Ausstattung den normalen und zufriedenstellenden Betrieb oder die Wartung einer Komponente der Ausstattung beeinträchtigen oder ein Sicherheitsrisiko darstellen, so ist der Käufer verpflichtet, nach einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung von ibml innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt dieser Mitteilung die Änderungen, Modifikationen oder Anbauten zu entfernen und die Ausstattung wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Der Käufer darf die Ausstattung in keinem Fall für einen anderen Zweck als den, für den sie konzipiert wurde, verwenden. Unabhängig von den gegenteiligen Bestimmungen in dieser Vereinbarung kann dem Käufer, wenn die von ibml auferlegten Gebühren gemäß den vorstehenden Punkten nicht gezahlt (i) und (ii) die Anweisungen von ibml in Bezug auf die Sicherheitsstandards für die Verwendung der Ausstattung nicht eingehalten werden, nach dem alleinigen Ermessen von ibml die Kündigung der gemäß diesen Ausstattung-Support-Bedingungen erbrachten Ausstattung-Support-Dienstleistungen eingereicht werden. (d) Lieferungen und Zubehör, die dem Käufer zur Verfügung gestellt werden, werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste von ibml in Rechnung gestellt und müssen von ihm bezahlt werden. Die Zahlung für diese Posten ist innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der entsprechenden Rechnung fällig. 9. Ersatzteilgarantie (a) ibml garantiert ausdrücklich, dass die von ibml installierten und/oder vom Käufer während der Ausstattung-Wartungs- und Supportperiode bestellten Ersatzteile frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind, und zwar (i) für neue, unbenutzte Ersatzteile für einen Zeitraum von (90) Tagen ab dem Datum, an dem diese Teile eingebaut wurden; und (ii) für gebrauchte oder aufgearbeitete Teile für einen Zeitraum von fünfundvierzig (45) Tagen ab dem Datum der Installation dieser Teile. (b) Der einzige Rechtsbehelf des Käufers in Bezug auf Ersatzteile, die während der Ausstattung-Wartungs- und Supportperiode nicht dieser Garantie entsprechen, besteht nach Mitteilung des Käufers an ibml darin, dass die nicht garantiekonformen Ersatzteile nach Ermessen von ibml entweder repariert oder ersetzt werden. (c) MIT AUSNAHME DER HIERIN BESTIMMTEN GARANTIE FÜR ERSATZTEILE ÜBERNIMMT ibml KEINE GARANTIE FÜR DIE ERSATZTEILE, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER (i) GEWÄHRLEISTUNG DER HANDELSÜBLICHEN QUALITÄT; (ii) GARANTIE DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK; (iii) EIGENTUMSGARANTIE; ODER (iv) GARANTIE GEGEN DIE VERLETZUNG GEISTIGER EIGENTUMSRECHTE EINES FREMDEN; UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND PER GESETZ, HANDELSBRAUCH; GEWOHNHEITSRECHT ODER AUF ANDERE WEISE ZUSTANDE GEKOMMEN IST. [ENDE DER AUSSTATTUNG-SUPPORT-BEDINGUNGEN]