Produkt- und Dienstleistungsvereinbarung
Diese Standardgeschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Produkte durch den Käufer und stellen einen verbindlichen Vertrag zwischen dem Käufer und ibml dar. Die Nutzung der Produkte durch den Käufer unterliegt jederzeit diesen Standardgeschäftsbedingungen, die durch Verweis alle anderen Bedingungen einschließen, die für die Nutzung der Produkte durch den Käufer gelten, wie in den Vertragsbedingungen beschrieben.
1. Produkte.
(a) Geräte. ibml verkauft auf nicht exklusiver Grundlage an den Käufer, und der Käufer kauft auf nicht exklusiver Grundlage von ibml die Geräte in den Mengen und zu dem Preis, wie in der Produktspezifikation beschrieben.
(b) Software. Wenn sich der Käufer für den Erwerb einer Softwarelizenz entscheidet, gewährt ibml dem Käufer eine Lizenz für die Software in der Menge und zu dem Preis, die in der Produktspezifikation beschrieben sind, und zu den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen, unter anderem zu den in den Softwarelizenzbedingungen festgelegten Bedingungen.
(i) Jeder Bestandteil der Software, bei dem es sich um Drittanbieter-Software handelt, einschließlich Software, die im Rahmen einer öffentlichen Lizenz oder einer EULA zur Verfügung gestellt wird, wird dem Käufer gemäß den Bedingungen der Software-Lizenzvereinbarungen dieser Drittanbieter-Software lizenziert, einschließlich jeglicher EULA (jeweils eine „Drittanbieter-Softwarelizenz“). Mit Ausnahme der eingeschränkten Rechte und Lizenzen, die ausdrücklich im Rahmen der jeweiligen Drittanbieter-Softwarelizenz gewährt werden, gewährt diese Vereinbarung weder stillschweigend noch durch Verzicht, Verwirkung oder anderweitig dem Käufer oder einem Dritten geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte, Titel oder Ansprüche an der Drittanbieter-Software. ibml verlangt vom Käufer die Unterzeichnung von oder eine anderweitige Zustimmung zu allen anwendbaren Drittanbieter-Softwarelizenzen in einer für den Lizenzgeber akzeptablen Weise.
(ii) Der Käufer darf die Software nicht für Zwecke verwenden, die über den Umfang der in dieser Vereinbarung gewährten Lizenz hinausgehen, einschließlich der Bedingungen, die in den Softwarelizenzbedingungen und, im Falle von Drittanbieter-Software, in der entsprechenden Drittanbieter-Softwarelizenz festgelegt sind.
(c) Dienstleistungen. Zusätzlich zum Erwerb der Geräte und/oder der Softwarelizenz kann der Käufer auch Dienstleistungen erwerben, die in einer Produktspezifikation oder einer Leistungsbeschreibung aufgeführt sind. Die Gebühren und Zahlungsbedingungen für solche zusätzlichen professionellen Dienstleistungen werden in der jeweiligen Produktspezifikation oder Leistungsbeschreibung festgelegt. Zu den Dienstleistungen gehören unter anderem Schulungen zur Verwendung der Produkte, Beratungsdienste, um die Bedürfnisse des Käufers zu analysieren und zu erfüllen, das Umsetzen oder die Demontage von Geräten sowie die Entwicklung kundenspezifischer Anwendungsprogramme und kundenspezifischer Änderungen an Standardprodukten.
2. Lieferung, Installation.
(a) Konfiguration. Nach Eingang einer Produktbestellung des Käufers konfiguriert ibml die Produkte in Übereinstimmung mit den Dokumenten- und Geschäftsverarbeitungsanforderungen des Käufers und der Produktspezifikation.
(b) Vor der Lieferung. Vor dem Lieferdatum hat der Käufer den Installationsort auf seine Kosten gemäß den Standard-Installationsanweisungen und Umgebungsanforderungen von ibml vorzubereiten, wozu auch die Installation einer für den Betrieb der Geräte erforderlichen Steckdose gehört. Wenn der Käufer ein lokales Netzwerk bestellt, wie es in einer Leistungsbeschreibung festgelegt ist, oder das Gerät an ein lokales Netzwerk angeschlossen wird, das vom Käufer bereitgestellt wird, ist der Käufer für die Installation des Netzwerks und den Anschluss des Geräts an das lokale Netzwerk verantwortlich.
(c) Lieferung. ibml liefert die Produkte an den vom Käufer benannten Standort (der „Lieferort“) zu einem einvernehmlich vereinbarten Datum (das „Lieferdatum“) unter Verwendung der Standardverpackungs- und Versandmethoden von ibml für die jeweiligen Produkte.
(d) Montage und Installation.
(i) Geräte. Nach der Lieferung der Geräte an den Lieferort wird ibml (oder ein von ibml bevollmächtigter Vertreter) die Geräte auspacken, montieren und an die Peripheriegeräte, die Stromquelle und die Kommunikations- und sonstigen Betriebsmittel anschließen, sicherstellen, dass die Geräte ordnungsgemäß mit Strom versorgt werden, und die ibml-Standarddiagnosetests der Geräte durchführen („Montage und Installation der Geräte“), wie in der Produktspezifikation beschrieben.
(ii) Software. Wenn der Käufer eine Softwarelizenz erworben hat, installiert ibml (oder ein von ibml bevollmächtigter Vertreter) die Software auf dem Gerät und führt die ibml-Standarddiagnosetests der Software durch (die „Softwareinstallation“ und zusammen mit der Montage und Installation des Geräts die „Installation“) gemäß der Produktspezifikation.
(iii) Installationsbestätigungsformular. ibml (oder sein bevollmächtigter Vertreter) benachrichtigt den Käufer über die erfolgreiche Installation, woraufhin der Kunde das Formular zur Bestätigung des Abschlusses der Hardware- und Softwareinstallation von ibml (das „Installationsbestätigungsformular“) mit Datum und Unterschrift bestätigt. Wenn die Installation durch ibml aufgrund lokaler Gesetze, gewerkschaftlicher Vereinbarungen oder anderweitig untersagt ist, überwacht ibml die Installation durch die vom Käufer benannte Partei, wobei der Käufer alle dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten trägt.
(e) Integration. Während der regulären Arbeitszeiten von ibml am oder nach dem Installationsdatum erbringt ibml (oder ein von ibml bevollmächtigter Vertreter) die erforderlichen Dienstleistungen, um die Produkte so zu konfigurieren, dass sie den funktionalen Anforderungen des Käufers entsprechen, und um die Produkte gemäß der Produktspezifikation in das Betriebssystem des Käufers zu integrieren („Integration“).
3. Abnahme. Der Käufer kann sich nach eigenem Ermessen dafür entscheiden, vor dem Versand der im Rahmen dieser Vereinbarung verkauften Produkte eine Werksabnahmeprüfung durchführen zu lassen. Wenn sich der Käufer für die Durchführung einer Werksabnahmeprüfung für ein Produkt entscheidet, führen ibml und ein autorisierter Vertreter des Käufers die Werksabnahmeprüfung in der Produktionsstätte von ibml in Birmingham, Alabama, durch, um die zufriedenstellende Leistung des Produkts nachzuweisen. Sollte ein Produkt die Werksabnahmeprüfung nicht erfolgreich bestehen, hat der Käufer ibml schriftlich darüber zu informieren und dabei anzugeben, inwiefern das Produkt die entsprechende Werksabnahmeprüfung nicht bestanden hat. ibml repariert oder ersetzt nach eigenem Ermessen das mangelhafte Produkt und benachrichtigt den Käufer, dass das Produkt für weitere Werksabnahmeprüfungen bereit ist. Sollte sich der Käufer dafür entscheiden, keine Werksabnahmeprüfung durchzuführen, so gilt die Werksabnahmeprüfung des Produkts als bestanden. Nach erfolgreichem Bestehen der Werksabnahmeprüfung hat der Käufer ein Werksabnahmeformular („Werksabnahmeformular“) auszufüllen und an ibml zu übermitteln, um die Abnahme zu bestätigen. Nachdem der Käufer das Werksabnahmeformular ausgefüllt oder sich dafür entschieden hat, keine Werksabnahme durchzuführen, liefert ibml die Produkte an den Standort des Käufers und führt die Installation und Integration der Produkte durch. Die Abnahme erfolgt, je nachdem, was früher eintritt, (a) durch eine schriftliche Benachrichtigung des Käufers über die Abnahme in Form eines ausgefüllten Abnahmeprotokolls oder (b) fünfundvierzig (45) Tage nach dem Installationsdatum (das „Abnahmedatum“). Ungeachtet des Vorstehenden gelten alle Abnahmeprüfungen als erfolgreich durchgeführt und das Produkt als vom Käufer abgenommen, wenn das Produkt vom Käufer in einer laufenden Produktionsumgebung eingesetzt wird, wobei das Datum der ersten Nutzung durch den Käufer in einer laufenden Produktionsumgebung als Abnahmedatum gilt.
4. Support-Dienstleistungen. Der Käufer hat die Möglichkeit, die im Folgenden beschriebenen Support-Dienstleistungen zu erwerben, die ibml dem Käufer in diesem Fall zur Verfügung stellt:
(a) Wenn der Käufer Support-Dienstleistungen für die Geräte erwirbt, erbringt ibml für den Käufer die in den Bedingungen für den Geräte-Support beschriebenen Support-Dienstleistungen für die Geräte.
(b) Wenn der Käufer Support-Dienstleistungen für die Software in Verbindung mit einer unbefristeten Softwarelizenz erwirbt, erbringt ibml dem Käufer die in den Bedingungen für den Software-Support beschriebenen Support-Dienstleistungen für die Software.
5. Produktgebühren.
(a) Preis. Der Käufer erwirbt die Produkte und bezieht gegebenenfalls Wartungs- und Support-Dienstleistungen von ibml zu dem Preis (der „Preis“), der in der Produktspezifikation oder in der entsprechenden Leistungsbeschreibung angegeben ist. Der Preis versteht sich ausschließlich aller Verkaufs-, Nutzungs- und Verbrauchssteuern sowie aller anderen derartigen Steuern, Abgaben und Gebühren jeglicher Art, die von einer Regierungsbehörde auf die vom Käufer zu zahlenden Beträge erhoben werden. Der Käufer ist für alle derartigen Steuern, Abgaben und Kosten verantwortlich. Der Käufer ist jedoch nicht für Steuern verantwortlich, die auf oder in Bezug auf das Einkommen, die Einnahmen, die Bruttoeinkünfte, das Personal oder das reale oder persönliche Eigentum oder andere Vermögenswerte von ibml erhoben werden. Der Käufer trägt ebenfalls die Versand- und Versicherungskosten für die Produkte.
(b) Zahlungsbedingungen. Der Käufer ist verpflichtet, alle an ibml zu zahlenden Rechnungsbeträge für die Produkte und ggf. die Support-Dienstleistungen in US-Dollar, Pfund Sterling oder Euro (je nach Situation) zu oder vor dem in der Produktspezifikation oder der jeweiligen Leistungsbeschreibung festgelegten Fälligkeitsdatum zu begleichen. Falls der Käufer es versäumt, eine Zahlung bei Fälligkeit zu leisten, hat der Käufer auf alle verspäteten Zahlungen Verzugszinsen in Höhe des höchsten gesetzlichen Zinssatzes zu zahlen (maximal eineinhalb Prozent (1,5 %) pro Monat). Der Käufer hat ibml alle Kosten zu erstatten, die bei der Einziehung verspäteter Zahlungen anfallen, unter anderem Anwaltskosten, Gerichtskosten und Gebühren für Inkassounternehmen. Die Zahlung von Säumniszuschlägen entbindet den Käufer nicht von seinen Verpflichtungen, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben.
6. Kündigung, Wirksamkeit der Kündigung.
(a) Kündigung. Zusätzlich zu allen anderen ausdrücklichen Rechtsbehelfen, die in dieser Vereinbarung vorgesehen sind:
(i) kann ibml diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Käufer kündigen, wenn der Käufer: (A) einen im Rahmen dieser Vereinbarung fälligen Betrag nicht bezahlt und dieses Versäumnis zehn (10) Tage anhält, nachdem der Käufer eine schriftliche Mitteilung über die nicht erfolgte Zahlung erhalten hat; (B) gegen eine seiner Verpflichtungen aus den Nutzungsbeschränkungen der Softwarelizenzbedingungen verstößt; oder (C) gegen eine seiner Verpflichtungen aus den Geheimhaltungsbedingungen verstößt;
(ii) kann jede Partei diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei gegen diese Vereinbarung verstößt und dieser Verstoß: (A) nicht behoben werden kann; oder (B) dreißig (30) Tage, nachdem die Partei, die den Verstoß nicht begangen hat, die Partei, die den Verstoß begangen hat, schriftlich über Verstoß in Kenntnis gesetzt hat, nicht behoben wird, obwohl er behoben werden kann; oder
(iii) kann jede Partei diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei: (A) zahlungsunfähig wird oder generell nicht in der Lage ist oder es versäumt, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen; (B) freiwillig oder unfreiwillig einen Konkursantrag stellt oder gestellt hat oder auf andere Weise freiwillig oder unfreiwillig einem Verfahren nach in- oder ausländischem Konkurs- oder Insolvenzrecht unterworfen wird; (C) eine allgemeine Abtretung zugunsten seiner Gläubiger vornimmt oder anstrebt; oder (D) einen Konkursverwalter, Treuhänder, Vermögensverwalter oder einen ähnlichen Beauftragten, der durch ein zuständiges Gericht ernannt wurde, um einen wesentlichen Teil seines Eigentums oder Geschäfts zu übernehmen oder zu verkaufen, beantragt oder bestellt hat.
(b) Wirksamkeit der Kündigung.
(i) Unbefristete Softwarelizenz. Bei Kündigung dieser Vereinbarung durch ibml aus wichtigem Grund endet auch die gemäß den Softwarelizenzbedingungengewährte Lizenz, sofern vorhanden, und der Käufer muss, ohne seine Verpflichtungen gemäß den Geheimhaltungsbedingungeneinzuschränken, die Nutzung einstellen und alle Kopien der Software und der Dokumentation löschen, zerstören oder zurückgeben und ibml schriftlich bestätigen, dass die Software und die Dokumentation gelöscht oder zerstört wurden. Die Kündigung hat keinen Einfluss auf die Verpflichtung des Käufers, den Preis für die Software zu zahlen, der vor der Kündigung fällig geworden ist, und berechtigt den Käufer nicht zu einer Rückerstattung.
(ii) Drittanbieter-Softwarelizenz. Bei Kündigung dieser Vereinbarung durch eine der Parteien aus wichtigem Grund bleiben alle direkten Drittanbieter-Softwarelizenzen, die dem Käufer gewährt wurden, gemäß ihren Bedingungen bestehen.
[ENDE DER STANDARDBEDINGUNGEN]