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Produkt- und Serviceleistungsvereinbarung

Diese Softwarelizenzbedingungen regeln die Nutzung der von ibml im Rahmen der Vereinbarung lizenzierten Software durch den Käufer und stellen einen verbindlichen Vertrag zwischen dem Käufer und ibml dar. Die Nutzung der Software durch den Käufer unterliegt jederzeit den in diesen Softwarelizenzbedingungen dargelegten Bedingungen, die durch Verweis alle anderen Bedingungen einschließen, die für die Nutzung der Produkte durch den Käufer gelten, wie in den Vertragsbedingungen beschrieben. 1. Lizenz, zusätzliche Dienstleistungen. (a) Lizenzgewährung. ibml gewährt dem Käufer hiermit eine unbefristete (es sei denn, sie wird in Übereinstimmung mit den Standardbedingungen gekündigt), nicht exklusive, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare (es sei denn, dies wird durch die Bedingungen der Vereinbarung ausdrücklich genehmigt oder erlaubt) Lizenz für die Dauer der Lizenzlaufzeit, um: (i) die Software, einschließlich aller Updates, Bugfixes, Patches oder anderer Fehlerbehebungen für die Software, die ibml dem Käufer gemäß dieser Vereinbarung zur Verfügung stellt, ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Käufers zu nutzen; und (ii) eine angemessene Anzahl von Kopien der Unterlagen ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Käufers im Rahmen der Softwarenutzung durch den Käufer zu verwenden und anzufertigen. Der Käufer darf genau eine Kopie der Software ausschließlich für Sicherungs-, Notfallwiederherstellungs- und Testzwecke erstellen. Jede derartige Softwarekopie: (x) bleibt das alleinige Eigentum von ibml; (y) unterliegt den Bedingungen dieser Vereinbarung; und (z) muss alle im Original enthaltenen Hinweise auf das Urheberrecht oder andere Eigentumsrechte enthalten. (b) Nutzungsbeschränkungen. Der Käufer darf die Software oder die Unterlagen nicht für Zwecke verwenden, die über den Umfang der in diesen Softwarelizenzbedingungen gewährten Lizenz hinausgehen. Ohne Einschränkung des Vorstehenden und sofern in diesen Softwarelizenzbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, darf der Käufer zu keinem Zeitpunkt, weder direkt noch indirekt: (i) die Software oder die Unterlagen ganz oder teilweise kopieren, verändern oder davon abgeleitete Werke erstellen; (ii) die Software oder die Unterlagen vermieten, verleasen, verleihen, verkaufen, unterlizenzieren, abtreten, vertreiben, veröffentlichen, übertragen oder anderweitig verfügbar machen; (iii) den Quellcode der Software ganz oder teilweise nachbauen, disassemblieren, dekompilieren, dekodieren, anpassen oder anderweitig versuchen, ihn abzuleiten oder zugänglich zu machen; (iv) Eigentumshinweise von der Software oder den Unterlagen entfernen; oder (v) die Software auf eine Art und Weise oder zu einem Zweck nutzen, die/der gegen geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte einer Person verstößt, diese unterschlägt oder anderweitig verletzt, oder die/der gegen geltendes Recht verstößt. (c) Rechtsvorbehalt. ibml behält sich alle Rechte vor, die dem Käufer in diesen Softwarelizenzbedingungen nicht ausdrücklich gewährt werden. Mit Ausnahme der eingeschränkten Rechte und Lizenzen, die ausdrücklich im Rahmen dieser Softwarelizenzbedingungen gewährt werden, gewährt diese Vereinbarung weder stillschweigend noch durch Verzicht, Verwirkung oder anderweitig dem Käufer oder einem Dritten geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte, Titel oder Ansprüche an der Software. 2. Verantwortlichkeiten des Käufers. Der Käufer ist verantwortlich und haftet für alle Nutzungen der Software und der Unterlagen, die sich aus dem vom Käufer direkt oder indirekt gewährten Zugriff ergeben, unabhängig davon, ob ein solcher Zugriff oder eine solche Nutzung durch diese Softwarelizenzbedingungen erlaubt ist oder gegen sie verstößt. Ohne Einschränkung der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden ist der Käufer für alle Handlungen und Unterlassungen seiner autorisierten Benutzer verantwortlich, wobei jede Handlung oder Unterlassung eines autorisierten Benutzers, die einen Verstoß gegen diese Softwarelizenzbedingungen darstellen würde, wenn sie vom Käufer vorgenommen würde, als Verstoß des Käufers gegen diese Softwarelizenzbedingungen gilt. Der Käufer unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um alle autorisierten Benutzer auf diese Softwarelizenzbedingungen aufmerksam zu machen, die für die Nutzung der Software durch diese autorisierten Benutzer maßgeblich sind, und sorgt dafür, dass die autorisierten Benutzer diese Bedingungen einhalten. 3. Abnahmeprüfung. Die Software wird in Übereinstimmung mit den in den Standardbedingungen festgelegten Abnahmeprüfverfahren getestet. 4. Wartungs- und Support-Dienstleistungen. Der Käufer kann die in den Software-Support-Bedingungen beschriebenen Software-Support-Dienstleistungen erwerben, die ibml dem Käufer bei Erwerb zur Verfügung stellt. 5. Kontrolle. Auf schriftlichen Antrag kann ibml auf eigene Kosten die Räumlichkeiten des Käufers während der üblichen Geschäftszeiten des Käufers betreten, um die Einhaltung dieser Softwarelizenzbedingungen durch den Käufer zu überprüfen. Der Käufer unternimmt angemessene Anstrengungen, um ibml bei solchen Kontrollen zu unterstützen. 6. Geistige Eigentumsrechte, Feedback. (a) Geistige Eigentumsrechte. Der Käufer erkennt an, dass ibml in der Beziehung zwischen dem Käufer und ibml alle Rechte, Titel und Ansprüche, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte, an der Software und den Unterlagen besitzt. (b) Feedback. Wenn der Käufer oder einer seiner Angestellten oder Auftragnehmer Feedback per Post, E-Mail, Telefon oder auf andere Weise an ibml sendet oder übermittelt, steht es ibml frei, dieses Feedback zu verwenden, unabhängig von anderen Verpflichtungen oder Einschränkungen, die sich aus dem Verhältnis der vom Feedback betroffenen Parteien ergeben. Der Käufer überträgt ibml hiermit im Namen des Käufers und im Namen seiner Mitarbeiter, Auftragnehmer und/oder Vertreter alle Rechte, Titel und Ansprüche an Ideen, Know-how, Konzepten, Techniken oder anderen geistigen Eigentumsrechten, die das Feedback umfasst, wobei es ibml freisteht, diese Ideen, Know-how, Konzepte, Techniken oder anderen geistigen Eigentumsrechte für jeden beliebigen Zweck zu nutzen, obwohl ibml nicht verpflichtet ist, das Feedback zu nutzen. 7. Lizenzlaufzeit. Die Softwarelizenz beginnt am Tag des Inkrafttretens und bleibt unbefristet in Kraft, sofern sie nicht gemäß einer der ausdrücklichen Bestimmungen der Vereinbarung vorzeitig beendet wird (die „Lizenzlaufzeit“). 8. Exportbestimmungen. Die Software kann den Exportkontrollgesetzen verschiedener Länder unterliegen, darunter dem US Export Administration Act und den damit verbundenen Vorschriften. Der Käufer darf die Software weder direkt noch indirekt in ein Land exportieren, reexportieren oder freigeben oder von dort aus zugänglich machen, in das der Export, Reexport oder die Freigabe durch Gesetze, Regeln oder Vorschriften verboten ist. Der Käufer ist verpflichtet, alle geltenden nationalen Gesetze, Vorschriften und Regeln einzuhalten und alle erforderlichen Verpflichtungen zu erfüllen (einschließlich der Einholung aller erforderlichen Exportlizenzen oder anderer behördlicher Genehmigungen), bevor er die Software exportiert, reexportiert, freigibt oder anderweitig außerhalb der Gerichtsbarkeit(en), in der/denen die Software erworben wurde, verfügbar macht. [ENDE DER SOFTWARELIZENZBEDINGUNGEN]